ASB obsiegt mit Antrag vor dem Sozialgericht Köln. Stadt Bonn muss dem ASB Vertrag zur Schulbegleitung an Bonner Schulen anbieten.
Der Arbeiter-Samariter-Bund Bonn/Rhein-Sieg/Eifel e.V. (ASB) begleitete im Schuljahr 2021/2022 zuletzt ca. 250 Kinder und Jugendliche an Bonner Schulen im Rahmen der Integrationsassistenz. Nachdem die bestehenden Verträge durch die Stadt Bonn gekündigt wurden, verweigerte die Stadt Bonn dem ASB auch die Fortführung der Schulbegleitung in Einzelfällen. Mit Beschluss vom 14.09.2022 gab das Sozialgericht Köln dem ASB dahingehend Recht, dass die Stadt Bonn ihm einen Vertrag für die Begleitung von Schülerinnen und Schülern an Bonner Schulen anbieten muss.
Die Stadt Bonn hatte den Eltern der vom ASB betreuten Kindern und den Bonner Schulen Anfang August 2022 mitgeteilt, dass mit dem ASB für das kommende Schuljahr 2022/2023 kein neuer Vertrag geschlossen werde und der ASB daher nicht weiter als Träger der Schulbegleitung zur Verfügung stehen könne.
Dagegen zog der ASB erfolgreich vor das Sozialgericht Köln.
Denn zuvor hatte die Stadt Bonn dem ASB wiederholt und explizit den Abschluss einer Leistungs- und Vergütungsvereinbarung für Einzelfälle angeboten. „Viele Eltern haben gegenüber der Stadt Bonn verlangt, dass ihre Kinder auch weiterhin durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ASB betreut werden“, erklärt die Geschäftsführerin des ASB Jana Schwindt-Bohn.
Mit Beschluss vom 14.09.2022 gab das Sozialgericht Köln dem Antrag des ASB statt und verpflichtet die Stadt Bonn, dem ASB eine Leistungs- und Vergütungsvereinbarung für Einzelfälle anzubieten.
„Wir freuen uns sehr, dass das Sozialgericht Köln unserem Antrag in diesem Punkt gefolgt ist. Dadurch werden wir sehr kurzfristig in der Lage sein, die nach dem Ende der Sommerferien vorhersehbar entstandenen Betreuungsdefizite an den Bonner Schulen schnellstmöglich zu beseitigen und darüber hinaus die Kinder und Jugendlichen zu begleiten, die eine Schulbegleitung durch den ASB ausdrücklich wünschen“, so Jana Schwindt-Bohn.
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