„Mittlerweile können wir sagen, dass die Etablierung des Fallmanagements bei uns deutliche erste Erfolge zeigt“, bilanziert Iris Rotter, Leiterin der ASB-Suchthilfe einen Aspekt ihrer Arbeit im Jahr 2015.
Die Suchthilfe des ASB arbeitet nach wie vor mit dem Bezugsbetreuersystem. Das bedeutet, dass jeder Klient einen festen Mitarbeiter der Suchthilfe als Betreuer hat. Bestimmte Krankheitsbilder fordern jedoch ein „Mehr“ an Betreuung. Auch gibt es Fälle, die besonders komplex sind. Um diesen Herausforderungen qualitativ gerecht zu werden wurde im vierten Quartal 2014 das Fallmanagement eingeführt.
Fallmanagement bedeutet vor allem:
- 1. Bedarfsgerechte individuelle Hilfeleistung, die auf die Bedürfnisse des Klienten zugeschnitten ist
- 2. Entlastung der Kostenträger: Der Bedarf an Sach- und Dienstleistungen für einen Klienten wird ermittelt und entsprechend eingeleitet und koordiniert.
Die Aufgaben der Mitarbeiter der Suchthilfe können sehr vielfältig sein. So kümmern sie sich beispielsweise sowohl um die Prüfung amtlicher Bescheide als auch um Kontakte zu Gläubigern, Ärzten, Therapeuten und Angehörige. Sie setzen ihre Kontakte ein, um einen Therapieplatz für Klienten zu finden, können je nach Qualifikation aber auch selbst therapeutische Beratungseinheiten anbieten.
Durch das Fallmanagement arbeiten die Fachkräfte der Suchthilfe fallübergreifend und sehr zielgerichtet. Für die Praxis kann das Folgendes bedeuten:
• Arbeiten im Tandem: Durch die Zusammenarbeit von zwei Fachkräften in einem Fall kann eine am spezifischen Erkrankungsbild des Klienten orientierte umfassendere Betreuung angeboten werden. Das ist besonders wichtig bei Klienten, die nicht nur suchtkrank sondern auch schwer psychisch erkrankt sind.
• Für Expertenfragen wird der- oder diejenige aus dem Team der ASB-Suchthilfe herangezogen, die darauf spezialisiert ist.
„Durch die fallübergreifende Expertise können die Kenntnisse der Fachkräfte allen Klientinnen und Klienten zur Verfügung gestellt werden“, erläutert Iris Rotter, „das führt zu einer effektiveren und flexibleren Nutzung von Kompetenzen und zeitlichen Ressourcen.“
Die Menschen, die in der ASB-Suchthilfe betreut werden, erleben dadurch eine stärker zielgerichtete und umfassendere Betreuung als vor der Einführung des Fallmanagements.
Mit dazu trägt auch die Möglichkeit bei, sich nicht nur durch das Aufsuchen der ASB-Suchtberatungsstellen in Meckenheim, Bonn und Troisdorf helfen zu lassen, sondern auch im häuslichen Umfeld besucht zu werden. Das ermöglicht auch aktive Hilfe in Krisen, die es den Klienten häufig schwer machen, die Beratungsstelle zu besuchen.