Wie kann ich für die Zeit vorsorgen, in der ich vielleicht nicht mehr allein entscheiden kann, wie ich medizinisch versorgt werde? Wen möchte ich als meine Vertrauensperson festlegen für den Fall, dass ich nicht mehr in der Lage bin, für mich selbst zu sorgen?
Mehr als 120 Menschen wollten Antworten auf diese Fragen hören. Sie waren im März in den Himmeroder Hof in Rheinbach gekommen, um sich auf Einladung des Seniorenbeauftragten der Stadt vom Betreuungsverein im Rhein-Sieg-Kreis über die Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung informieren zu lassen. Referent Wilfried Buchheister, ehrenamtlicher Mitarbeiter des Betreuungsvereins, erläuterte die Möglichkeiten mit diesen Dokumenten vorzusorgen. Eine Vorsorgevollmacht kann beispielsweise eine Betreuung vermeiden, weil sie Ehepartner oder Kinder in die Lage versetzt, für den Betroffenen zu handeln. Mit einer Patientenverfügung kann man selbst bestimmen, wie man im Ernstfall medizinisch behandelt werden möchte, etwa ob man lebensverlängernde Maßnahmen wünscht oder nicht. Die Festlegungen in einer Patientenverfügung sind für Ärzte bindend.
Fragen zu diesen wichtigen Themen beantworteten anschließend, neben dem Referenten, auch Silvia Rubke-Lotz, Leiterin des Betreuungsvereins im Rhein-Sieg-Kreis und Regina Bertram von der Außenstelle des Betreuungsvereins in Meckenheim.
Der Betreuungsverein im Rhein-Sieg-Kreis informiert regelmäßig zu den drei Themen und bietet außerdem individuelle Beratungstermine an.
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Betreuungsverein im Rhein-Sieg-Kreis
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