Im Laufe eines Lebens kommt es bei jedem Menschen zu Arztbesuchen und medizinischen Behandlungen. Meist werden diese mit zunehmendem Alter zahlreicher und oft auch komplexer. Deshalb ist es wichtig, sowohl für die Patienten selbst als auch für deren Angehörige, dass sie ihre Rechte kennen. Der ASB Bonn/Rhein-Sieg/Eifel e. V. hat hier wichtige Punkte zusammengestellt:

1. Sie haben Anspruch auf eine angemessene Aufklärung und Beratung
Das bedeutet, dass man Ihnen als Patient vor einer ambulanten oder stationären Behandlung oder einem möglichen Eingriff erklärt, wie die genaue Diagnose lautet, welche Therapie mit welchen Aussichten vorgesehen ist, welche Alternativen es gibt, welche Kosten auf Sie zu kommen und wie lange in etwa der Heilungsverlauf sein wird. Dabei muss es für Sie auch die Möglichkeit geben, nachzufragen oder Einwände zu erheben.

2. Nutzen Sie ihr Selbstbestimmungsrecht
Nach einer entsprechenden Aufklärung haben Sie als Patient das Recht, Umfang und Art der medizinischen Behandlung selbst zu bestimmen. Sie haben auch das Recht, sich nicht behandeln zu lassen.

3. Sie können Ihre Patientenakte einsehen und haben Anspruch auf eine Kopie
Ihre Patientenakte ist ein wichtiges Dokument, weil dort vom Arzt alle Diagnosen, Untersuchungsergebnisse und Behandlungsschritte dokumentiert sind. Sie haben jederzeit das Recht, Ihre Patientenakte einzusehen oder auf eigene Kosten eine Kopie davon anfertigen zu lassen. Die Patientenakte ist wichtig bei einem Arztwechsel, einem möglichen Behandlungsfehler oder für das Einholen einer Zweitmeinung.

4. Sie haben Anspruch auf eine Patientenquittung
Gesetzlich Versicherte erfahren in der Regel nicht, welche Behandlung der Arzt der Krankenkasse in Rechnung stellt. Sie haben das Recht, sich kostenlos eine Patientenquittung ausstellen zu lassen, egal ob Sie im Krankenhaus oder beim Arzt behandelt worden sind. Darauf müssen alle Behandlungsschritte und die Kosten dafür vermerkt sein und zwar in für medizinische Laien verständlichen Form.

5. Verfassen Sie eine Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung, auch Patiententestament genannt, legen Sie fest, wie ihre medizinische Versorgung aussehen soll, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, darüber selbst zu entscheiden. Das ist eine große Hilfe für die Ärzte, aber auch für Ihre Angehörigen.

Die Patientenverfügung kann helfen, eventuell schwierige Entscheidungen zu erleichtern, indem Sie Ihre Vorstellungen für eine medizinische Behandlung und damit zusammenhängender Maßnahmen darlegen. Dazu kann zum Beispiel gehören, ob Sie in einem Notfall wiederbelebt werden möchten oder die künstliche Aufrechterhaltung lebensnotwendiger Körperfunktionen wünschen. Eine vorhandene Patientenverfügung muss vom Arzt beachtet werden.

Sinnvoll ist es, eine Patientenverfügung durch eine Vorsorgevollmacht zu ergänzen. Dann kann ein von Ihnen Bevollmächtigter Ihren in der Patientenverfügung niedergelegten Willen gegenüber Ärzten durchsetzen.

Lassen Sie sich kostenlos und fachkundig beraten und unterstützen!
Zum Thema Patientenrechte bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland
Telefon: 0800 0 11 77 22 (gebührenfrei aus allen Netzen), oder unter www.patientenberatung.de
Zum Thema Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht beim Betreuungsverein Rhein-Sieg e. V.
Telefon: 02241 / 87 07 -70 oder unter www.betreuungsverein.eu