Seit 1. Juli gilt die Warnwestenpflicht nun für alle in Deutschland zugelassenen PKW, LKW und Busse. Motorräder bleiben ausgenommen. Doch zwei Monate später haben viele Autofahrer das schützende Utensil noch immer nicht dabei. Ohne die reflektierende Weste begeben sie sich bei einem Unfall oder einer Panne in unnötige Gefahr. Wer ohne Warnweste erwischt wird, muss eine Geldstrafe von 15 Euro bezahlen. Doch das ist nicht das Hauptargument. „Ich sehe immer wieder Leute, die an der Unfallstelle ohne Warnweste herumlaufen“, schildert Jana Schwindt-Bohn, ASB-Geschäftsführerin, ihre Beobachtungen. „Dabei sind Menschen bei Regen, in der Dämmerung oder bei viel Verkehr ohne Warnweste schlecht zu sehen und sind dadurch sehr gefährdet.“
Schon lange empfiehlt der ASB Bonn/Rhein-Sieg/Eifel e. V. in seinen Erste-Hilfe-Kursen und auf anderen Veranstaltungen das Tragen der Warnweste bei Zwischenfällen auf der Straße. „Am besten liegt sie griffbereit im Fahrerraum, damit der Fahrer gut gesehen wird, sobald er aus dem Auto steigt“, rät Dirk Lötschert, Leiter des ASB-Rettungsdienstes und viel in der Region unterwegs. „Auch eine zweite Weste für den Beifahrer ist durchaus sinnvoll, denn häufig müssen auch zwei Leute das schützende Auto verlassen, um etwa einen Reifen zu wechseln“, ergänzt er. Wenn die Warnwesten im Handschuhfach, im Seitenfach der Tür oder unter dem Sitz aufbewahrt werden, sind sie im Notfall schnell zur Hand.
Die Warnweste, die es in Rot, Gelb oder Orange gibt, sollte der Europäischen Norm EN 471 entsprechen. Ob sie das tut, erkennt man beim Kauf auf einem Aufnäher auf der Innenseite der Weste. Übrigens: Auch für Fahrradfahrer sind die Warnwesten im Dunkeln eine gute Idee.