Weiterbildung zur Betreuungskraft gemäß § 53 c SGB XI (bis 31.12.2016 § 87 b SGB XI)
Auch 2017 bietet der ASB Bonn/Rhein-Sieg/ Eifel e. V. Interessierten die Möglichkeit, sich in insgesamt 12 Wochen zur Betreuungskraft weiterbilden zu lassen.
Diese (auch berufsbegleitend mögliche) Weiterbildung nach § 53c des Sozialgesetzbuches XI ermöglicht den Einsatz als Betreuungskraft in vollstationären Pflegeheimen und teilstationären Einrichtungen wie etwa in der Tages- und Nachtpflege aber auch in der ambulanten Pflege. Das Angebot richtet sich an Berufsrückkehrerinnen, Wiedereinsteiger, pflegende Angehörige, Pflegekräfte sowie Seiteneinsteiger aus sozialen, helfenden und anderen Berufen. In der Praxis geht es darum, pflegebedürftige Menschen der Pflegegrade 1-5 bei ihren alltäglichen Aktivitäten zu unterstützen und ihre Lebensqualität zu verbessern.
Anspruchsberechtigt sind alle Pflegebedürftige, insbesondere Pflegebedürftige, die infolge demenzbedingter Fähigkeitsstörungen, geistiger Behinderungen oder psychiatrischer Erkrankungen ihren Alltag dauerhaft nicht mehr allein bewältigen können. Betreuungskräfte begleiten die Pflegebedürftigen durch ihren Alltag und aktivieren sie durch Angebote wie Kochen, Backen, Bewegungsübungen, Spaziergänge, Gesellschaftsspiele und den Besuch von Veranstaltungen u. a. Im Vordergrund steht die Orientierung an den Fähigkeiten, Bedürfnissen und Wünschen der einzelnen Pflegebedürftigen, um ihnen so Sicherheit zu vermitteln und mehr Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.
Wesentliche Ausbildungsinhalte in Theorie und Praxis:
- Umgang mit Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, Demenz, psychiatrischen Erkrankungen und geistigen Behinderungen
- körperliche Erkrankungen, typische Alterserkrankungen wie Diabetes und degenerative Erkrankungen des Bewegungsapparates u.a.
- Bewegungsübungen in der Gruppe
- Beschäftigungsmöglichkeiten (Einzel- und Gruppenaktivitäten)
- Erste-Hilfe-Ausbildung, Hygieneanforderungen
- Grundkenntnisse der Pflege und Pflegedokumentation
- Kenntnisse über das Verhalten und die Kommunikation mit betreuungsbedürftigen Menschen
- Hauswirtschaft und Ernährungslehre
- Rechtliche Aspekte (Arbeitsrecht, Haftungsfragen, Betreuungsrecht etc.)
- Selbstpflege
- Persönlichkeits- und Sozialkompetenzförderung
- Bewerbungstraining/Selbstpräsentation u. a.
Weiterbildungsdetails Betreuungskraft gemäß § 53c SGB XI:
Zugangsvoraussetzung:
persönliche Eignung und Interesse am Umgang mit Pflegebedürftigen, gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Bewerbung und Anmeldung:
schriftlich, spätestens 2 Wochen vor Weiterbildungsbeginn persönliches Beratungsgespräch
Weiterbildungszeitraum:
04.04.2017 bis 30.06.2017 inkl. Betreuungspraktikum
Zeiten:
jeweils dienstags, mittwochs und freitags
jeweils von 17.30 – 20.45 Uhr und samstags
jeweils von 08.30 – 17.45 Uhr
insgesamt 176 Unterrichtseinheiten
Theorie:
im ASB Bildungswerk
Praktika:
1. Ein Orientierungspraktikum über 1 Woche in Vollzeit vor dem 04.04.2017 in einer Einrichtung der stationären Pflege.
2. Ein Betreuungspraktikum über 2 Wochen in der Zeit vom 15.05.2017 bis 28.05.2017 in einer Einrichtung der stationären Pflege. Das Betreuungspraktikum kann zur besseren Vereinbarkeit von beruflichen und familiären Pflichten auch aufgeteilt werden.
Vergütung:
keine
Abschluss:
Betreuungskraft gemäß § 53c SGB XI, Zertifikat
Kosten der Weiterbildung: 915,00 €