Finanzierung des Betreuten Wohnens in der Eingliederungshilfe
Sehr häufig übernimmt der Landschaftsverband Rheinland (LVR) die Leistung des Betreuten Wohnens in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, psychischen Erkrankungen oder mit Suchterkrankungen.
Je nach Lebenssituation prüft der Landschaftsverband Rheinland, ob leistungsberechtigte Menschen mit Behinderung das eigene Einkommen und Vermögen einsetzen müssen.
Betrachtet wird künftig nur noch das Einkommen und Vermögen der leistungsberechtigten Person. Einkommen und Vermögen von Ehe- oder Lebenspartner*innen werden nicht mehr herangezogen.
Der ASB stellt zusammen mit Ihnen den Antrag an den LVR. Gemeinsam erstellen wir den dazu benötigten individuellen Hilfeplan.
Selbstverständlich können auch Selbstzahler privat die Unterstützung des Betreuten Wohnens in der Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen. Wir beraten Sie umfassend über die Möglichkeiten des Betreuten Wohnens in der Eingliederungshilfe und überlegen mit Ihnen, welche Leistungen für Sie infrage kommen und machen eine Kostenaufstellung für Sie.
Rufen Sie uns an. Gern beraten wir Sie persönlich.